Die B-Jugend der JSG Prechtal-Oberprechtak-Biederbach hat von der Firma Elztal Holzbau aus Schweighausen neue Warmmachshirts gesponsort bekommen.
Nicht nur die Spieler und Trainer freuen sich über die neuen T-Shirts sondern auch die JSG Prechtal-Oberprechtal-Biederbach bedankt sich bei der Firma Elztal Holzbau für die großzügige Unterstützung.


Aus der Jahreshauptversammlung des SV Biederbach - Zahlreiche, bislang verschobene Ehrungen standen auf der Tagesordnung
Quelle: Elztäler Wochenbericht Ausgabe 32 vom 12. August 2021
Biederbach (jb). Ein Generationenwechsel in der Vereinsführung des SV Biederbach wurde auf der Jahreshauptversammlung am Freitagabend im Vereinsheim vollzogen. Auch zahlreiche, bislang verschobene Ehrungen für langjährige Vereinsmitglieder standen auf der Tagesordnung.
Das neugewählte Vorstandsteam des SV Biederbach. Fotos: Jens Brodacz
Die anwesenden geehrten Mitglieder mit einer Vereinszugehörigkeit von über 50 Jahren.
Fälschlicherweise wurde im Mitteilungsblatt der Gemeinde Biederbach vom 14. Juli 2021 das "Sportwochenende des Sportvereins Biederbach e.V. bei der Sportanlage" am 24. - 25.07.2021 im Veranstaltungskalender angekündigt.
Deshalb an dieser Stelle nochmals der Hinweis, dass diese Veranstaltung leider dieses Jahr nicht stattfinden wird.
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Freitag, den 30. Juli 2021 hält der Förderverein des Sportvereins Biederbach um 19.00 Uhr im Haus der Vereine seine diesjährige ordentliche Generalversammlung mit folgender Tagesordnung ab:
1. Begrüßung
2. Bericht Schriftführerin und Kassiererin sowie Entlastung des Gesamtvorstandes
3. Bericht Kassenprüfer
4. Wahlen Schriftführerin und 1. Vorstand sowie 2. Beisitzer
5. Verschiedenes, Wünsche und Anträge
Hierzu laden wir alle Mitglieder und Interessierten recht herzlich ein.
Der Einlass kann nur für geimpfte, getestete oder genesene Personen stattfinden.
Förderverein Sportverein Biederbach e.V.
Lothar Becherer, 1. Vorsitzender
Sehr geehrte Damen und Herren,
am Freitag, den 30.07.2021 hält der Sportverein Biederbach um 20.00 Uhr im Clubheim Biederbach seine diesjährige ordentliche Generalversammlung mit folgender Tagesordnung ab:
1. Begrüßung
2. Totenehrung
3. Bericht Vorstand Geschäftsführung
4. Bericht Vorstand Organisation
5. Bericht Vorstand Finanzen
6. Bericht Vorstand Sport
7. Bericht des Jugendleiters
8. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung der Gesamtvorstandschaft
9. Neuwahlen der Gesamtvorstandschaft
10. Ehrungen
11. Grußworte, Anträge und Verschiedenes
12. Schlusswort
Hierzu laden wir sie recht herzlich ein.
Es gelten die Corona Bestimmungen für Veranstaltungen.
Anträge sind 3 Tage vor der Generalversammlung schriftlich, beim Vorstand der Geschäftsführung, Herrn Wilfried Weber einzureichen.
Mit sportlichem Gruß
SV Biederbach 1960 e.V.
Wilfried Weber
Vorstand Geschäftsführung
Quelle: https://sbfv.de/coronavirus
Update 09.04.2021
Der Verbandsvorstand des Südbadischen Fußballverbands hat im Rahmen seiner Sitzung am Freitag, 9. April, entschieden, die aktuelle Meisterschaftsrunde 2020/2021 mit sofortiger Wirkung zu beenden. Die Verbands- und Bezirkspokalwettbewerbe, sowie die BW-Oberligen sind von diesem Beschluss zunächst nicht betroffen.
An dieser Stelle herzlichen Dank an die Helfer und die Firma HIN Autos & Service, die wie jedes Jahr ein Fahrzeug bereitstellte, sowie an Ch. Ringwald und F. Meier für ein weiteres Fahrzeug sowie die Anhänger.

Nachfolger von Roland Wernet

In der Bildmitte Rene Kaltenbach, welcher im Bezirk Freiburg bestens bekannt ist. Links Vorstand Sport Konrad Schultis und rechts Co-Trainer Jan Wernet.
Auch dieses Mal sind wir bei der REWE-Aktion Scheine für Vereine mit dabei!
Bitte unterstützt uns, indem ihr die Vereinsscheine unserem SV Biederbach 1960 e.V. auf der REWE-Homepage oder in der REWE-App zuordnet.
Das folgende Video zeigt euch wie es geht.
Quelle: https://sbfv.de/coronavirus
Update 29.10.2020
Die drei baden-württembergischen Fußballverbände haben, nach den gestern auf Bundesebene vereinbarten Beschränkungen, beschlossen, den gesamten Spielbetrieb der Herren, der Frauen sowie der Jugend von der Oberliga Baden-Württemberg abwärts mit sofortiger Wirkung auszusetzen und ein Spielverbot, das zugleich auch Pokal- und Freundschaftsspiele erfasst, zu verhängen.
Am gestrigen Tag haben Bund und Länder weitere sehr einschneidende Maßnahmen beschlossen, um die explosionsartige Verbreitung des Corona-Virus zu stoppen. Die vereinbarten Beschränkungen zielen darauf ab, die persönlichen Kontakte um 75 Prozent zu reduzieren und sollen am kommenden Montag, 2. November 2020, in Kraft treten. Im Amateurfußball wird ab diesem Zeitpunkt bis Ende November ein Spielbetrieb rechtlich nicht mehr zulässig sein.
Vor diesem Hintergrund haben die drei baden-württembergischen Fußballverbände beschlossen, den gesamten Spielbetrieb der Herren, der Frauen sowie der Jugend von der Oberliga Baden-Württemberg abwärts mit sofortiger Wirkung auszusetzen und ein Spielverbot zu verhängen, das zugleich auch Pokal- und Freundschaftsspiele erfasst. Die Entscheidung erfolgt bewusst bereits vor der rechtlichen Umsetzung der Bund-Länder-Beschlüsse und aufgrund der sehr eindringlichen Appelle der Bundes- und Landesregierung. Insbesondere Ministerpräsident Winfried Kretschmann betonte, dass alle nicht notwendigen Kontakte bereits jetzt und insbesondere am Wochenende unterbleiben sollen. Dieser Aufforderung leistet der Amateurfußball in Wahrnehmung seiner gesellschaftlichen Verantwortung selbstverständlich Folge.
Wir haben in der Vergangenheit immer wieder betont, dass die Infektionsgefahr nach den uns vorliegenden Studien beim Fußballspielen im Freien als äußerst gering einzuschätzen ist. Risiken bestehen aber beim Zusammentreffen in Umkleidekabinen, in Duschräumen, bei der Bildung von Fahrgemeinschaften und auch dann, wenn sich Zuschauer nicht an Hygienevorgaben halten. Bei Abwägung aller relevanten Aspekte konnte bisher trotz dieser Risiken der Spielbetrieb im Amateurfußball aufrechterhalten und verantwortet werden, weil sich die Infektionszahlen zunächst in einem kontrollierbaren Rahmen gehalten haben. Zwischenzeitlich ist das Infektionsgeschehen aber zunehmend diffus und so dynamisch, dass auch vergleichsweise kleine Risiken vermieden werden müssen. Deshalb muss auch der Fußball umgehend seinen Beitrag leisten.
In diesem Zusammenhang fordern wir alle unsere Mitgliedsvereine zudem auf, den Trainingsbetrieb mit sofortiger Wirkung einzustellen, selbst wenn die Sportstätten noch geöffnet sind. Auch auf Mannschaftsbesprechungen sollte verzichtet werden. Die erforderliche Kommunikation dieser Aussetzungsentscheidung an Verantwortliche und Spieler ist sicherlich problemlos auch auf elektronischem Wege möglich.
Die Entscheidung, die Saison zu diesem Zeitpunkt zu unterbrechen, war für die daran Beteiligten nicht einfach. SBFV-Präsident Thomas Schmidt äußerte dazu: „Die Entscheidung über die sofortige Aussetzung des Spielbetriebes war einstimmig unter den BW-Fußballpräsidenten, nicht zuletzt aufgrund der steigenden Infektionszahlen. Der SBFV hat in der aktuellen Phase auch eine Fürsorgepflicht für seine Spielerinnen und Spieler und möchte außerdem mithelfen, das umzusetzen, was unsere Landesregierung gestern verkündet hat. Es zählt jeder Tag, um die Ausbreitung des Virus einzudämmen.“
Der für den Spielbetrieb zuständige SBFV-Vizepräsident Dr. Christian Dusch sagte: „Jetzt ist eingetreten, was sich keiner gewünscht hat. Es war aufgrund der Entwicklung der Infektionszahlen aber zu befürchten, dass die Politik gravierende Entscheidungen treffen wird. Wir werden nun in Baden-Württemberg beraten, welche Konsequenzen dies für den Spielbetrieb hat.“
Ob der Spielbetrieb im Kalenderjahr 2020 wieder aufgenommen werden kann, ist derzeit offen und hängt von den weiteren Entwicklungen ab. Alle drei baden-württembergischen Fußballverbände sind weiterhin bestrebt, die Saison 2020/21 ordnungsgemäß zu Ende zu bringen. Inwiefern dies möglich sein wird, ist derzeit allerdings nicht abzusehen. Weiterhin gilt, dass wir mit den Behörden in Kontakt stehen und die Entwicklungen aufmerksam beobachten.
Die Entscheidung, ob der Spielbetrieb der Regionalliga Südwest fortgesetzt werden kann, obliegt der dortigen Gesellschafterversammlung und ist in Kürze zu erwarten. Insoweit wird nicht zuletzt maßgeblich sein, ob die Spielklasse dem Profifußball zugerechnet wird und damit nicht unter die beschlossenen Beschränkungen fällt.